1. Schritt zur Gründung eines Betriebsrates ist die Bildung eines
Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl in einer Betriebsversammlung.
Gewerkschaftmitglieder sollten sich den Sachverstand ihrer zuständigen
Gewerkschaft sichern.
2. Schritt: Die erste Sitzung des Wahlvorstands
3. Schritt: Aufgaben des Wahlvorstands
4. Schritt: Erlass des Wahlausschreibens
5.Schritt: Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung
6. Schritt: Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
7. Schritt: Einreichung von Wahlvorschlägen
8. Schritt: Prüfung der Wahlvorschläge
9. Schritt: Mitteilung an Listenvertreter ob Wahlvorschläge gültig
10. Schritt: Bekanntgabe, wenn kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde
11. Schritt: Einladung an die Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern
12. Schritt: Bekanntmachung der Wahlvorschläge
13. Schritt: Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen
14. Schritt: Briefwahl
15. Schritt: Abschließende Überprüfung der Wählerliste
16. Schritt: Die Stimmabgabe am Wahltag
17. Schritt: Öffnen der Briefwahlumschläge
18 Schritt: Öffentliche Auszählung der Stimmen
19. Schritt: Feststellung des Wahlergebnisses
20. Schritt: Anfertigen der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten
21. Schritt: Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten
22. Schritt: Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder
23. Schritt: Einladung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung
24. Schritt: Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats
25. Schritt: Ablauf der Anfechtungsfrist
26. Schritt: Vernichtung der verspätetet eingegangenen Briefwahlumschläge
Die verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge haben Sie im Wahlvorstand mit einem Eingangsstempel versehen und ungeöffnet zu den Wahlunterlagen genommen, die der Wahlvorstand dem Betriebsrat auf der konstituierenden Sitzung übergeben hat.Ist die Betriebsratswahl nicht angefochten worden, muss der neue Betriebsrat diese Briefwahlumschläge einen Monat, nachdem Sie im Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt gegeben haben, ungeöffnet vernichten (§ 26 Abs. 2 WO).
Jetzt übergeben sie noch die restlichen Wahlakten dem Betriebsrat zur weiteren Aufbewahrung.
Gesetzliche Grundlagen zu Betriebsratswahlen
Quelle: Der elektronische Wahlhelfer zur Betriebsratswahl
Die Software kann als kostenlose Shareware-Version auf der Internetseiteeingesehen und per Download installiert werden.
Hans-Böckler-Stiftung (HBS) (23.09.2005)
- Marktübersicht zum Thema Software für Betriebsräte von der HBS
- HBS-Software Wahlterminplanung (Download)
- HBS-Software Wahlauswertung (Listenwahl) (Download)
- NetWork 38/2005 Infos zu Wahlsoftware (Download)
- NetWork 39/2005 Infos zu Wahlsoftware (Download)
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