Betriebsratswahlen erste Schritte ohne Betriebsrat
Update: Freitag, 21 September, 2018 14:36

1. Schritt zur Gründung eines Betriebsrates ist die Bildung eines
     Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl in einer Betriebsversammlung.
     Gewerkschaftmitglieder sollten sich den Sachverstand ihrer zuständigen
     Gewerkschaft sichern.

2. Schritt: Die erste Sitzung des Wahlvorstands

3. Schritt: Aufgaben des Wahlvorstands

4. Schritt: Erlass des Wahlausschreibens

5.Schritt: Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung

6. Schritt: Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

7. Schritt: Einreichung von Wahlvorschlägen

8. Schritt: Prüfung der Wahlvorschläge

9. Schritt: Mitteilung an Listenvertreter ob Wahlvorschläge gültig

10. Schritt: Bekanntgabe, wenn kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde

11. Schritt: Einladung an die Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern

12. Schritt: Bekanntmachung der Wahlvorschläge

13. Schritt: Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

14. Schritt: Briefwahl

15. Schritt: Abschließende Überprüfung der Wählerliste

16. Schritt: Die Stimmabgabe am Wahltag

17. Schritt: Öffnen der Briefwahlumschläge

18 Schritt: Öffentliche Auszählung der Stimmen

19. Schritt: Feststellung des Wahlergebnisses

20. Schritt: Anfertigen der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten

21. Schritt: Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten

22. Schritt: Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder

23. Schritt: Einladung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung

24. Schritt: Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

25. Schritt: Ablauf der Anfechtungsfrist

26. Schritt: Vernichtung der verspätetet eingegangenen Briefwahlumschläge
Die verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge haben Sie im Wahlvorstand mit einem Eingangsstempel versehen und ungeöffnet zu den Wahlunterlagen genommen, die der Wahlvorstand dem Betriebsrat auf der konstituierenden Sitzung übergeben hat.

Ist die Betriebsratswahl nicht angefochten worden, muss der neue Betriebsrat diese Briefwahlumschläge einen Monat, nachdem Sie im Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt gegeben haben, ungeöffnet vernichten (§ 26 Abs. 2 WO).

Jetzt übergeben sie noch die restlichen Wahlakten dem Betriebsrat zur weiteren Aufbewahrung.

 

Gesetzliche Grundlagen zu Betriebsratswahlen

 

Quelle: Der elektronische Wahlhelfer zur Betriebsratswahl

Die Software kann als kostenlose Shareware-Version auf der Internetseite

http://www.wahlvorstand.de

eingesehen und per Download installiert werden.

 

pfeil_blauHans-Böckler-Stiftung (HBS) (23.09.2005)

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Ergänzungen, Berichtigungen die hier hin sollten, bitte Mail an uns!

 

 
 

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