Aktuelle Rechtsentscheidungen 2023
Update: 11 März, 2023 17:07
 

Gesamtübersicht von Pressemeldungen und Rechtsentscheidungen

 
 

01.03.2023
14/23 - Oberste Bundesgerichte künftig auch auf Mastodon - Gemeinsame Pressemitteilung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes

Am heutigen 1. März 2023 starten der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon.

Die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden künftig zusätzlich zu den bisherigen Verbreitungswegen alle von ihnen herausgegebenen Pressemitteilungen auch auf ihren jeweiligen Mastodon-Accounts veröffentlichen. Diese Accounts werden unter der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betrieben und sind unter folgenden Adressen abrufbar:

Bundesarbeitsgericht: https://social.bund.de/@bundesarbeitsgericht
Bundesgerichtshof:
https://social.bund.de/@BGH_Bund
Bundesverwaltungsgericht: https://social.bund.de/@bverwg_de
Bundesfinanzhof:
https://social.bund.de/@bundesfinanzhof
Bundessozialgericht: https://social.bund.de/@bundessozialgericht

 

22.02.2023
12/23 - Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung von sanitären Einrichtungen

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung iSd. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede iSd. §§ 339 ff. BGB handelt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2023 – 4 AZR 68/22 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg, Urteil vom 15. Oktober 2021 – 10 Sa 76/20 –

Hinweise: Der Senat hat in zwei Parallelverfahren (- 4 AZR 73/22 – und – 4 AZR 74/22 -), in denen das Landesarbeitsgericht die Klagen ebenfalls überwiegend abgewiesen hatte, den Revisionen der Kläger stattgegeben und die Anschlussrevision der Beklagten zurückgewiesen.

 

22.02.2023
11/23 - Verschieden hohe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2023 – 10 AZR 332/20
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2020 – 8 Sa 2030/19 –

Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat gleichlautend auch in dem Parallelverfahren – 10 AZR 333/20 – entschieden.

 

16.02.2023
10/23 - Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 –
Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. September 2021 – 1 Sa 358/19

 

09.02.2023 - Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

Auf Deutsch: Die Anforderungen des BDSG zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten stehen denen der DSGVO nicht entgegen. Ob die Voraussetzungen für die Abberufung vorliegen, muss das Gericht im Einzelfall überprüfen, so der EuGH.

Das nationale Recht darf strengere Anforderungen an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragen stellen, als es die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgibt.
EuGH, Urteil vom 09.02.2023, Az. C-453/21, C-560/21
Quelle: Prof. Dr. Thomas Hoeren, ITM Universität Münster

Volltext in Englischer Sprache

 

31.01.2023
5/23 - Urlaubsabgeltung - Verjährung

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 6. November 2018* und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Januar 2023 – 9 AZR 456/20 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 20. August 2020 5 Sa 614/20

*EuGH vom 6. November 2018 – C-684/16 – [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]

 

25.01.2023
4/23 - Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb

Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese, kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch von diesem Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen nicht mehr beeinträchtigt werden.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. Januar 2023 – 4 ABR 4/22 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 28. April 2021 – 10 TaBV 51/20

 

18.01.2023
3/23 - Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Januar 2023 – 5 AZR 108/22 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 19. Januar 2022 – 10 Sa 582/21

 

17.01.2023 - Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. April 2022 – 12 Sa 1068/21 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2023 - 3 AZR 220/22

 

 
 

 

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