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Arbeitsrecht Arbeitnehmer sind wirtschaftlich
und im Rahmen des Arbeitsvertrags persönlich vom
Arbeitgeber abhängig. Deshalb benötigen sie Schutz, den ihnen das Arbeitsrecht
gewährt. Dieses Sonderrecht gilt für alle Arbeitnehmer sprich: Arbeiter
und Angestellte. Für in Heimarbeit Beschäftigte, die in besonderem Maße
wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängig sind, gelten die arbeitsrechtlichen
Vorschriften entsprechend teilweise kraft besonderer gesetzlicher Regelung,
teilweise analog.
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