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Beschäftigte
brauchen Sicherheit
Ihr Leben und Ihre Gesundheit sollen vor Gefahren geschützt sein, die
bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Dafür gibt es den Arbeitsschutz.
Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist Ihr Arbeitgeber. Er
muss u.a. Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten
und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, dass Sie als
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit
geschützt sind. Er muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit
und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten
Gestaltung der Arbeit führen. Dazu verpflichten die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, und Unfallverhütungsvorschriften
der Unfallversicherungsträger.
Gesetze und Verordnungen zum Thema: Arbeitsschutz
weitere Gesetze
und Verordnungen.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie |