Wichtige Infos zu den Rechtsentscheidungen auf SoliServ.de
Update: Samstag, 13 Juli, 2019 11:08

Wir hoffen:

  1. Daß kein Betriebsrat sich auf die Kurzfassungen der Urteile verläßt, wie sie hier verbreitet werden.
  2. Daß kein Betriebsrat eines der Urteile, wie sie nebenan verbreitet werden, unbedacht für allgemein anwendbar hält. In der Regel ist seine persönliche Situation vom Gericht nicht berücksichtigt worden oder seine persönliche Situation ist in einem entscheidenden Punkt doch anders.
  3. Daß kein Betriebsrat glaubt, mit der Kenntnisnahme der nebenan verbreiteten Urteile könne er / sie Kenntnisse gewinnen, die ihr / ihm über das Niveau hinaushelfen, das er / sie leichter und zuverlässiger mit einem geeigneten Kommentar - z.B. FAKH - erreichen kann.
  4. Daß weiter niemand denkt, nur die aktuellsten Urteile seien entscheiden. In sehr vielen Problemen des Arbeitsrechts gibt es eine ständige Rechtsprechung oft schon seit den 70ern, 80ern und frühen 90ern. Wenn dagegen heute mal hier und da ein Senat anstinken will, ändert das die Rechtslage noch lange nicht - solche Hintergrundinfos aber werden von den nebenan versandten Urteilen nicht vermittelt.
 

Um es positiv zu wenden:

  1. Wenn ein Urteil interessant scheint ist es sinnvoll, sich den Volltext zu besorgen. Erst mit dem kann beurteilt werden, ob die Aussage des Leitsatzes wahrscheinlich auch im konkreten Betrieb Anwendung finden kann.
  2. Aktuelle Urteile in ihrer Kurzfassung können einem interessierten Betriebsrat oder Gewerkschaftsmitglied dabei helfen, zusätzliche Information zu einer aktuellen Gesetzeslage oder allgemeinen Auffassung zu gewinnen. Der Schwerpunkt liegt aber auf dem Wort "zusätzliche".
  3. Kommentare wie FAKH sind ebenfalls nur als grobe Richtschnur zu lesen. Entscheidend ist immer das selbst erstrittene Urteil. Kommentare können veralten, also eine heute nicht mehr geltende Gesetzeslage betreffen oder eine Veränderung in der Rechtsprechung noch nicht eingebaut haben.
  4. Wenn ein Gerichtskörper seine Auffassung ändert, wird es das in den meisten Urteilen deutlich sagen. Diese Aussagen tauchen jedoch meist als Nebensätze im Volltext auf und finden nur selten Eingang in den Leitsatz.
 

Wir bitten daher Menschen, die auf ein juristisches Problem stoßen oder eine rechtliche Frage haben, einen ersten Ansatz für eine Lösung beim / bei der befreundeten RechtsschutzsekretärIn / Anwa(e)ltIn, hilfsweise in einem Kommentar zu suchen. Erst dann ist es sinnvoll, sich die Urteile näher anzusehen. Denn erst dann hat Mensch sich selbst den Rahmen erarbeitet, in den die einzelnen Entscheidungen gehören. Vorher können Gerichtsentscheidungen nicht verstanden, sondern lediglich auswendig gelernt werden.


Mit kollegialen Grüßen euer Soliserv.de - Team

 
 
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