Wir
hoffen:
- Daß kein
Betriebsrat sich auf die Kurzfassungen der Urteile verläßt,
wie sie hier verbreitet werden.
- Daß kein
Betriebsrat
eines der Urteile, wie sie nebenan verbreitet werden, unbedacht für allgemein anwendbar hält.
In der Regel ist seine persönliche
Situation vom Gericht nicht berücksichtigt worden oder seine persönliche
Situation ist in einem entscheidenden Punkt doch anders.
- Daß kein
Betriebsrat glaubt, mit der Kenntnisnahme der nebenan verbreiteten
Urteile könne er / sie Kenntnisse gewinnen, die ihr / ihm über
das Niveau hinaushelfen, das er / sie leichter und zuverlässiger
mit einem geeigneten Kommentar - z.B. FAKH - erreichen kann.
- Daß weiter
niemand denkt,
nur die aktuellsten Urteile seien entscheiden. In sehr vielen Problemen
des Arbeitsrechts gibt es eine ständige Rechtsprechung oft schon seit den 70ern,
80ern und frühen 90ern. Wenn dagegen heute mal hier und da ein
Senat anstinken will, ändert das die Rechtslage noch lange nicht
- solche Hintergrundinfos aber werden von den nebenan versandten Urteilen
nicht vermittelt.
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Um
es positiv zu wenden:
- Wenn ein Urteil
interessant scheint ist es sinnvoll, sich den Volltext zu besorgen.
Erst mit dem kann beurteilt werden, ob die Aussage des Leitsatzes wahrscheinlich
auch im konkreten Betrieb Anwendung finden kann.
- Aktuelle Urteile
in ihrer Kurzfassung können einem interessierten Betriebsrat oder
Gewerkschaftsmitglied dabei helfen, zusätzliche Information zu
einer aktuellen Gesetzeslage oder allgemeinen Auffassung zu gewinnen.
Der Schwerpunkt liegt aber auf dem Wort "zusätzliche".
- Kommentare wie
FAKH sind ebenfalls nur als grobe Richtschnur zu lesen. Entscheidend
ist immer das selbst erstrittene Urteil. Kommentare können veralten,
also eine heute nicht mehr geltende Gesetzeslage betreffen oder eine
Veränderung in der Rechtsprechung noch nicht eingebaut haben.
- Wenn ein Gerichtskörper
seine Auffassung ändert, wird es das in den meisten Urteilen deutlich
sagen. Diese Aussagen tauchen jedoch meist als Nebensätze im Volltext
auf und finden nur selten Eingang in den Leitsatz.
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Wir
bitten daher Menschen, die auf ein juristisches Problem stoßen
oder eine rechtliche Frage haben, einen ersten Ansatz für eine Lösung
beim / bei der befreundeten RechtsschutzsekretärIn / Anwa(e)ltIn,
hilfsweise in einem Kommentar zu suchen. Erst dann ist es sinnvoll, sich
die Urteile näher anzusehen. Denn erst dann hat Mensch sich selbst
den Rahmen erarbeitet, in den die einzelnen Entscheidungen gehören.
Vorher können Gerichtsentscheidungen nicht verstanden, sondern lediglich
auswendig gelernt werden.
Mit
kollegialen Grüßen euer Soliserv.de - Team
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