Aktuelle Rechtsentscheidungen zum Datenschutz 2023
Update: 4 Mai, 2023 17:50
 

Gesamtübersicht von Pressemeldungen und Rechtsentscheidungen

 
 

Vorwort: Rechtsnormen der DSGVO hat Vorrang vor dem BDSG

Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union verbindlich anzuwenden.

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

Neues Datenschutzgesetz: Die Regelungen der DSGVO werden ergänzt und konkretisiert durch das BDSG-neu.

BDSG-neu: Was enthält das neue Bundesdatenschutzgesetz?

Gleichzeitig trat auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, das sogenannte BDSG-neu, das im Bundesgesetzblatt am 05.07.2017 veröffentlicht wurde.

https://www.datenschutz.org/bdsg-neu/

BDSG-neu und DSGVO regeln zusammen, wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.


Quelle:
Dr.Eberhard Kiesche, eberhard.kiesche@t-online.de


 

22.02.2023 - Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2020 – 8 Sa 2029/19 – teilweise aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Oktober 2019 – 39 Ca 9899/19 – wird insgesamt zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2023 – 10 AZR 333/20

 

17. Februar 2023 - BfDI kritisiert rechtswidrige Datenverarbeitung und Gesetzgebung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert Gesetzgeber und Verwaltung für neue Datenerhebungen, die zu oft rechtswidrig sind.
Die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, wie wichtig eine Beratung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ist.

 

17. Februar 2023 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechtsgrundlage für HessenDATA verfassungswidrig

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Auswertungs-Software HessenDATA durch die hessische Polizei ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist, soweit er den Einsatz der Software zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt.

 

17. Februar 2023 - Bundesverfassungsgericht stärkt den Datenschutz – Regelung zur automatisierten Datenauswertung durch die Polizei Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner heutigen Entscheidung den § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) für nichtig erklärt. Die Vorschrift verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung.

 

16. Februar 2023 - BfDI begrüßt Urteil zu polizeilichen Datenanalysen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine grundlegende Entscheidung zu Datenanalysen in polizeilichen Dateien getroffen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

 

09.02.2023 - Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

Auf Deutsch: Die Anforderungen des BDSG zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten stehen denen der DSGVO nicht entgegen. Ob die Voraussetzungen für die Abberufung vorliegen, muss das Gericht im Einzelfall überprüfen, so der EuGH.

Das nationale Recht darf strengere Anforderungen an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragen stellen, als es die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgibt.
EuGH, Urteil vom 09.02.2023, Az. C-453/21, C-560/21
Quelle: Prof. Dr. Thomas Hoeren, ITM Universität Münster

Volltext in Englischer Sprache

 
 

2. Februar 2023 - Kalrsruhe kippt SOG M-V

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Pressemitteilung vom 1.Februar 2023 über seine Entscheidung im Beschluss 1 BvR 1345/21 informiert, dass mehrere Vorschriften des Polizei- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) zu polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung und zur Onlinedurchsuchung.

 
 

 

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