Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Professor Dr. Friedhelm Rost verstorben
Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Regine Winter im Ruhestand
Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl
Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit – Berücksichtigung von Urlaubsstunden