Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechtsgrundlage für HessenDATA verfassungswidrig
Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023 Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Auswertungs-Software HessenDATA durch die hessische Polizei ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist, soweit er den … Weiterlesen Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechtsgrundlage für HessenDATA verfassungswidrig